Rechtliche Informationen
Allgemeine Lieferbedingungen
Uns erteilte Aufträge für Montagen, Inbetriebnahmen, Reparaturen, Wartungen und Inspektionen werden durch fachkundiges Personal ausgeführt. Wir werden die nach dem Schwierigkeitsgrad der Anlage erforderlichen Fachkräfte einsetzen.
1. Unser Personal ist grundsätzlich angewiesen, nur Arbeiten an von uns gelieferten Anlagen / Maschinen auszuführen. Für die Übernahme von Arbeiten, die hierüber hinausgehen, ist unsere Zustimmung erforderlich. Eine Haftung für derartige Arbeiten übernehmen wir nicht.
2. Alle über die Dauer einer Montage bzw. Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung oder Inspektion gemachten Angaben sind Richtlinien, da der Zeitaufwand von den örtlichen Verhältnissen und von der kundenseitigen Unterstützung abhängig ist. Verzögern sich die Arbeiten aus Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind und/ oder ist eine Unterbrechung der Arbeiten notwendig, so trägt der Kunde / Besteller die Dadurch entstehenden Kosten. Der Kunde / Besteller ist zur Abnahme der Montage, Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung bzw. Inspektion verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt wird.
3. Wir berechnen für hochwertige Werkzeuge, Messgeräte und Gerätschaften ein Leihgebühr von 1% des Neuwertes, gerechnet vom Versandtag bis zur Rücklieferung pro Woche. Der Kunde / Besteller trägt außerdem zusätzlich die Fracht- bzw. Transportkosten.
4. Der Kunde / Besteller hat auf seine Kosten folgende techn. Hilfe zu stellen:
4.1. geeignetes Hilfs- und Fachpersonal mit entsprechender Ausrüstung,
4.2. Baufreiheit für die ungehinderte Arbeitsausführung, z. B. sind erforderlich: freie Anfahrtswege, fertig gestellte Bau- und Fundamentarbeiten, Transport- und Hebezeuge, trockene und verschließbare Materiallager, Bereitstellung des Liefermaterials, Baustellenenergie, Hilfs-, Verbrauchs- und Betriebstoffe, beleuchtete, wettergeschützte, bei Außentemperaturen von unter 0°C beheizbare Arbeitsplätze,
4.3. für unser Personal geeignete, verschließbare und beheizte Aufenthaltsräume mit entsprechender Möblierung, sanitäre Einrichtungen und "Erste Hilfe" - Einrichtungen,
4.4. die Beförderung des Baustellenpersonals zur Arbeitsstelle. (Sollte in der Nähe der Arbeitsstätte kein angemessener Wohnraum erhältlich sein, trägt der Kunde / Besteller die nachgewiesenen Mehrkosten, d. h. Fahrtkosten und Nahauslösung.)
5. Der Kunde / Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die örtlich gültigen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, vor Arbeitsantritt entsprechende Belehrungen stattfinden und besondere Schutzkleidung bzw. Schutzvorrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Für die vom Kunden / Besteller beigestellten Lieferungen und Gerätschaften, die Arbeitsausführung und die persönliche Sicherheit des zur Verfügung gestellten Personals können wir keine Haftung übernehmen.
6. Bei Neumontagen, Inbetriebnahmen übernehmen wir die Gewährleistung gemäß unseren dem Hauptauftrag zu Grunde liegenden Lieferbedingungen. Reparaturen, Wartungen/ Inspektionen werden nach bestem Ermessen durch fachkundiges Personal ausgeführt. Um die Arbeiten wirtschaftlich, in für den Kunden vertretbarer Zeit abzuschließen, kann keine allumfassende Überprüfung und Überholung stattfinden, so dass Reparaturen an anderen Bauteilen erforderlich werden können. Eine Haftung für sich später als notwendig erweisende weitere Reparaturen kann daher nicht übernommen werden.
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns verkauften Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Verbindlichkeiten aufgrund des Scheck- Wechsel- Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die vorbehaltlose Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.
7.2 Alle Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, die sich aus Verträgen,
Verfügungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände erstrecken, sind an uns abgetreten. Steht uns nur Miteigentum zu, so ist nur der Teilbetrag der Forderung an uns abgetreten, der den Wert des uns gehörenden Gegenstandes bzw. unseres Miteigentums und Anteils im Zeitpunkt der Rechtshandlung entspricht. An uns abgetretene Geldforderungen dürfen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges eingezogen werden. Es darf jedoch nicht in anderer Weise über sie verfügt werden, insbesondere durch Abtretung an Dritte. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines gerichtlichen wie außergerichtlichen Vergleichverfahrens, Scheck- oder Wechselprotestes sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht hiergegen kann nicht geltend gemacht werden. Die Ermächtigung zur Veräußerung der gelieferten Gegenstände und zur Einziehung der uns abgetretenen Geldforderung können wir unter den gleichen Voraussetzungen widerrufen. Wir sind berechtigt, die abgetretenen Forderungen und Ansprüche in diesem Falle unmittelbar geltend zu machen.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die von uns verkauften Waren zurückzunehmen. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs, die Zurücknahme der Waren und/ oder Pfändung eines in unserem Eigentum oder Miteigentums stehenden Gegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
7.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beschlagnahmungen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.5 Der Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsachen zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7.7 Der Besteller tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
7.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gem. §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an dem von uns bearbeiteten Montage- oder Reparaturgegenstand vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Materialkosten; die Arbeits- und Fahrtkosten trägt der Besteller.
8.3 Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.
8.4 Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an dem von uns bearbeiteten Montage- oder Reparaturgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
8.5 Der vorstehende Haftungsauschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.6 Außerhalb der Haftung gemäß 8.5 ist unsere Haftung auf die Ersatzleitung unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
8.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
9. Zum Zweck der genauen Rechnungsausstellung und der Information bitten wir den Kunden / Besteller, die geleisteten Stunden, Überstunden und Mehrarbeit auf unseren Vordrucken, die unser Personal ausfüllt und von denen eine Durchschrift dem Kunden / Besteller ausgehändigt wird, zu bescheinigen. Überstunden fallen außerhalb unserer normalen Arbeitszeit an und werden von uns gemäß tarifvertraglichen Zuschlägen abgerechnet. Durch die Unterzeichnung unserer Arbeitsbescheinigung erkennt der Kunde / Besteller die Angaben über besondere tägliche Auslagen (Nah-, Fernauslösung, u. a.) und die geleisteten Stunden rechtsverbindlich an. Der Kunde / Besteller ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Beanstandungen oder Gegenforderungen an dem Betrag unserer Rechnung Abzüge vorzunehmen. Die Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt.
10. Wir behalten uns vor, ggf. die Eröffnung eines unwiderruflichen Akkreditivs zu unseren Gunsten bei einer Bank in der Bundesrepublik Deutschland zu verlangen.
11. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Brühl.
12. Für den Auftrag - Montage, Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung und Inspektion - haben die vorstehenden Bedingungen allein Gültigkeit - nicht eventuell abweichende Bestellbedingungen